„KLWG ist nach wie vor verfassungs- und europarechtswidrig“: Prof. Dr. Martin Burgi

Prof. Dr. Martin Burgi auf der Tagung „Anspruch, Wirklichkeit und Folgen des Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes“

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Prof. Dr. Martin Burgi, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Umwelt- und Sozialrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München, analysierte den aktuellen Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aus juristischer Sicht und konstatierte, dass dieser lediglich marginale Änderungen zu den Vorgängerversionen aufweise. „Deshalb“, so Burgi, „gelte auch weiterhin, dass das KLWG verfassungs- und europarechtswidrig sei“. Vieles sei zudem unscharf formuliert und ließe daher zu viel Interpretationsspielraum für die „Lebensmittelpolizei“, wie Burgi die Behörde betitelte, die die Einhaltung des KLWG sicherstellen müsste.

 

Der Referentenentwurf des Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz (KLWG) ist nach Auffassung von Expertinnen und Experten nicht nur verfassungs- und europarechtswidrig, sondern er basiert auf methodisch schwachen Studien, die keine wissenschaftliche Evidenz für eine Kausalität zwischen Werbung und der Übergewichtsentwicklung bei Kindern liefern. Das KLWG würde in der aktuellen Fassung zudem für erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf Medien- und Werbewirtschaft sorgen. Zu diesem Urteil kamen renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Rahmen der Veranstaltung „Anspruch, Wirklichkeit und Folgen des Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes“ vom Lebensmittelverband Deutschland und dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW).

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