Worum geht es?

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat am 27. Februar 2023 im Rahmen einer Pressekonferenz die Eckpunkte seines Vorhabens für mehr Kinderschutz in der Werbung vorgestellt.  An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt wird nicht mehr erlaubt. Als Kinder werden alle unter 14-Jährigen definiert. Die Regelung umfasst alle für Kinder relevanten Medien, darunter auch Influencermarketing. Die Beurteilung eines hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehaltes soll sich an den Anforderungen des Nährwertprofilmodells der Weltgesundheitsorganisation orientieren. Die Pläne stehen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/gesunde-ernaehrung/kita-und-schule/lebensmittelwerbung-kinder.html  

Schaut man sich die Formulierung des BMEL genau an, stellt man fest, dass es sich um ein umfangreiches Werbeverbot für den Großteil aller Lebensmittel handelt. Denn konkret heißt es in der Pressemitteilung (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/024-lebensmittelwerbung-kinder.html) u. a. wörtlich: 

„Zudem soll Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt nicht mehr zulässig sein, wenn sie Kinder zwar nicht nach Art, Inhalt oder Gestaltung, jedoch aufgrund des Werbeumfeldes oder des sonstigen Kontextes adressiert, d. h. wenn sie zwischen 6 und 23 Uhr betrieben und damit bewusst in Kauf genommen wird, dass sie regelmäßig insbesondere auch von Kindern wahrgenommen wird bzw. wahrgenommen werden kann.“ 

Und wo ist das Problem? 

Werbeverbote können kindliches Übergewicht nicht verhindern. Sie verhindern aber das Erlernen eines vernünftigen und klugen Umgangs mit Werbung. Außerdem geht es bei weitem nicht nur um Werbung, die sich an Kinder richtet oder Werbung für sogenannte Kinderlebensmittel, sondern um ein komplettes Werbeverbot für 70 Prozent aller Lebensmittel zwischen 6 und 22 Uhr, also z. B. auch Gouda, Schinkenwurst, Marmelade, Brezeln, Müsli, Backmischungen, Olivenöl, Butter, Mandelmus oder Joghurt (3,5 Prozent Fett).