Gutachten vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages
Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Auffassungen zum von Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir geplanten Werbeverbot hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages 3 Gutachten erstellt:
- Gutachten 1 beschäftigt sich mit dem verfassungsrechtlichen Rahmen des Verbots für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung, denn das Werbeverbot wirft Fragen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz auf.
Fazit: Durch das im KLWG-E geregelte Werbeverbot werden mehrere Freiheitsgrundrechte berührt: Lebensmittelhersteller könnten Einschränkungen ihrer Berufsfreiheit und Meinungsfreiheit erfahren. Verbraucher sind von einer Einschränkung ihrer Informationsfreiheit betroffen. Auch die Freiheit der Medienanbieter könnte beeinträchtigt sein.
- Gutachten 2 untersucht, inwieweit die beabsichtigten Werbebeschränkungen mit dem europäischen Unionsrecht, insbesondere mit den Grundfreiheiten des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vereinbar wären.
Fazit: Die Gesetzgebungskompetenz liegt aufgrund des medienrechtlichen Schwerpunkts des Gesetzentwurfs vorrangig bei den Ländern.
- Gutachten 3 dokumentiert die Frage eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Lebensmittelwerbeverboten und dem Auftreten von Adipositas bei Kindern und Jugendlichen.
Fazit: Für den Nachweis der Geeignetheit der Werbeverbote zum Gesundheitsschutz bzw. der Verhinderung von Übergewicht bei Kindern fehlen einschlägige wissenschaftliche Erkenntnisse.