Stellungnahme zum Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz KWG-RefE
Werbeverbote verfehlen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Die APR nimmt zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt (Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz (KWG-RefE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in der Fassung vom 14. Februar 2023 Stellung. Die APR vertritt 290 elektronische Medien mit journalistisch-redaktionellem Angebot (Hörfunk, Lokal-TV und Telemedien).
Zusammenfassung: Der Bund hat nicht die Gesetzgebungskompetenz für das KWG. Die Gesundheit von Kindern ist ein gewichtiges Rechtsgut. Kommunikationsfreiheiten sind ebenfalls gewichtige Rechtsgüter. Den in solchen Fällen erforderlichen Ausgleich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erreicht der vorliegende Referentenentwurf nicht. Er schießt weit über das Ziel hinaus, wenn in der Praxis ein vollkommenes Werbeverbot für alles jenseits roher und unbehandelter Lebensmittel ausgesprochen wird. Wenn gleichzeitig ungesunde Lebensmittel unverändert dargeboten und auch an Kinder verkauft werden, erschöpft sich der Entwurf in reiner Symbolpolitik, die das Angebot von journalistischen Medieninhalten schmälert. Einer Diskussion, wie über § 6 Abs. 7 JMStV hinaus mit gezielt an Kinder gerichtete Werbung zukünftig umgegangen wird, verschließt sich die APR nicht.